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Marktvernunft oder Pressefeigheit ?
Dieser Text sei als Anklage zu verstehen, entschieden die Anzeigenabteilungen verschiedener Tageszeitungen. Damit lehnten sie
meine Anzeige zum 10. Jahresgedächtnis ab.
Zugegeben, der Text ist pointiert.
Doch ist er keine Anklage, sondern der Hinweis auf ein Urteil. Rechtsgültig ergangen vom Landgericht Köln am 30. 09. 2009.
Dort hatten die Richter bestätigt, der Tod der Helga Hülkenberg am 9.6.2000 war vermeidbar. Ohne das extrem fahrlässige
Handeln eines Kölner Internisten hätte sie eine Überlebenschance von 85-90 % gehabt.
Den Trauergästen hatte ich seinerzeit versprochen, die uns fragwürdigen Vorgänge juristisch klären zu lassen.
Die Anzeige zum 10. Jahresgedächtnis sollte zugleich darauf hinweisen, dass diese Erklärung nun erfolgt und richterlich beurteilt
ist.
Entgegenkommend formulierte ich zwei Varianten zur Anzeige, beide mit dem Hinweis auf die
Dokumentation des Verfahrens.
Doch kein Entgegenkommen bei Kölner Stadtanzeiger, Kölnischer Rundschau und Express, ebensowenig beim Trierischen
Volksfreund.
Ausführlich und auflagensteigernd beteiligte sich das Kölner "Zentrum für zu veröffentlichende Meinungen" - also das Haus Neven
DuMont - zeitgleich an publizistischen und theoretischen Debatten über Kunstfehler und Ärzteversagen. Doch wenn es darauf
ankommt, entscheidet die Anzeigenabteilung, was ökonomisch opportun ist.
Bewusst habe ich auf ein publizistisches Ausschlachten des Klagebegehrens verzichtet. Zu schnell wird bei unklarer Beweislage
der Ruf eines Menschen irreparabel beschädigt.
Doch nach ausführlicher Prüfung fällte das Kölner Landgericht ein rechtsgültiges Urteil.
Nun ist es Zeit, die grotesken therapeutischen Vorgänge öffentlich zu machen.
Gesetzt habe ich auf die Pressefreiheit.
Gebremst - nicht ausgebremst - wurde ich durch Pressefeigheit.
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