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Marktvernunft oder Pressefeigheit
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Dieser Text sei als Anklage zu verstehen,
entschiedendie Anzeigenabteilungen
verschiedener Tageszeitungen. Damit lehnten sie meine Anzeige zum
10. Jahresgedächtnis ab.
Zugegeben, der Text ist pointiert.
Doch ist er keine Anklage, sondern der Hinweis auf ein Urteil.
Rechtsgültig ergangen vom
Landgericht Köln am 30. 09. 2009.
Dort hatten die Richter bestätigt, der Tod der
Helga Hülkenbergam
9.6.2000 war vermeidbar. Ohne das extrem fahrlässige Handeln
eines Kölner Internisten hätte sie eine
Überlebenschance von 85-90 % gehabt.
Den Trauergästen hatte ich seinerzeit
versprochen, die uns fragwürdigen Vorgänge juristisch klären zu
lassen.
Die Anzeige zum 10. Jahresgedächtnis sollte zugleich darauf hinweisen, dass diese
Erklärung nun erfolgt und richterlich beurteilt
ist.
Entgegenkommend formulierte ich zwei Varianten
zur Anzeige, beide mit dem Hinweis auf die
Dokumentationdes
Verfahrens.
Doch kein Entgegenkommen bei Kölner Stadtanzeiger,
KölnischerRundschau und Express,
ebensowenig beim TrierischenVolksfreund.
Ausführlich und
auflagensteigernd beteiligte sich das Kölner "Zentrum für
zu veröffentlichende Meinungen" - also das Haus
NevenDuMont- kürzlich
an publizistischenund
theoretischen Debatten über Kunstfehler und
Ärzteversagen. Doch wenn es darauf ankommt, entscheidet die
Anzeigenabteilung, was ökonomisch opportun
ist.
Bewusst habe ich auf ein
publizistischeAusschlachten des
Klagebegehren verzichtet. Zu schnell wird bei unklarer Beweislage
der Ruf eines Menschen irreparabel beschädigt.
Doch nach ausführlicher Prüfung fällte das
Kölner Landgericht ein rechtsgültiges Urteil.
Nun ist es Zeit, die grotesken therapeutischen Vorgänge
öffentlich zu machen.
Gesetzt habe ich auf die Pressefreiheit.
Gebremst - nicht
ausgebremst - wurde ich durch Pressefeigheit.
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