InmemoriamHelgaHlkenberg_img1.gif 4. In memoriam Helga Hülkenberg
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Mausklick auf die Zeichnung öffnet die Dokumentation
Das Kölner Landgericht hat im  Urteil vom 30.  September 2009  bestätigt: 
Der Tod Helga Hülkenbergs am  09.Juni 2000  war Folge  grobfahrlässigen Handelns des  behandelnden Internisten.
Was damals geschah und wie es  juristisch  aufgearbeitet wurde,  habe ich beschrieben und  dokumentiert im "Protokoll eines  vermeidbaren  Todes".
Zu ihrem 10 Todestag gab ich  diese Dokumentation  an die  Öffentlichkeit und stellte sie als  interaktives  E-Book ins Internet.
"Plötzlich und unerwartet"
Eine Formel, die nur erahnen lässt, welche Reaktionen, Ängste und Fragen ein plötzlicher, unerwarteter Tod auslöst.
Die Fragwürdigkeiten um Helgas Tod sollten geklärt  werden.
Das versprach ich den Trauergästen.
Leider dauerte es 10 Jahre, dass ich die Ergebnisse dieser Klärung vorlegen kann.
Viele der etwa 400 Trauergäste weiß ich heute nicht mehr zu erreichen, darum habe ich das Internet als Medium gewählt.
Die Dateien steht Ihnen auch kostenlos als Download zur  Verfügung.
Zum Download: 
Die Dokumentation als  Mindmap: Protokoll eines vermeidbaren Todes -map.pdf  
Das Buch "Protokoll eines vermeidbaren Todes" erscheint zur Frankfurter Buchmesse 2012 im DESIGN PAVONI Verlag, Bocholt
Marktvernunft oder Pressefeigheit ?
Dieser Text sei als Anklage zu verstehen, entschieden die Anzeigenabteilungen verschiedener Tageszeitungen. Damit lehnten sie  meine Anzeige zum 10. Jahresgedächtnis ab.
Zugegeben, der Text ist pointiert. 
Doch ist er keine Anklage, sondern der Hinweis auf ein Urteil. Rechtsgültig ergangen vom Landgericht Köln am 30. 09. 2009. 
Dort hatten die Richter bestätigt, der Tod der Helga Hülkenberg am 9.6.2000 war vermeidbar. Ohne das extrem fahrlässige  Handeln eines Kölner Internisten hätte sie eine Überlebenschance von 85-90 % gehabt. 
Den Trauergästen hatte ich seinerzeit versprochen, die uns fragwürdigen Vorgänge juristisch klären zu lassen.
Die Anzeige zum 10. Jahresgedächtnis sollte zugleich darauf hinweisen, dass diese Erklärung nun erfolgt und richterlich beurteilt  ist.
Entgegenkommend formulierte ich zwei Varianten zur Anzeige, beide mit dem Hinweis auf die  Dokumentation des Verfahrens.
Doch kein Entgegenkommen bei Kölner Stadtanzeiger, Kölnischer Rundschau und Express, ebensowenig beim Trierischen  Volksfreund.
Ausführlich und auflagensteigernd beteiligte sich das Kölner "Zentrum für zu veröffentlichende Meinungen" - also das Haus Neven  DuMont - zeitgleich an publizistischen und theoretischen Debatten über Kunstfehler und Ärzteversagen. Doch wenn es darauf  ankommt, entscheidet die Anzeigenabteilung, was ökonomisch opportun ist.
Bewusst habe ich auf ein publizistisches Ausschlachten des Klagebegehrens verzichtet. Zu schnell wird bei unklarer Beweislage  der Ruf eines Menschen irreparabel beschädigt. 
Doch nach ausführlicher Prüfung fällte das Kölner Landgericht ein rechtsgültiges Urteil. 
Nun ist es Zeit, die grotesken therapeutischen Vorgänge öffentlich zu machen.
Gesetzt habe ich auf die Pressefreiheit.
Gebremst - nicht ausgebremst - wurde ich durch Pressefeigheit.